Training für Kinder und Jugendliche wieder erlaubt!
Corona-Verordnung: Diese Regeln gelten ab Montag für den Nachwuchsfußball
Liebe Fußballfamilie,
am Montag, 8. März 2021, tritt die veränderte Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur
Eindämmung des Corona-Virus in Kraft. In ihr werden auch Öffnungsschritte für den Kinder- und
Jugendsport in Niedersachsen aufgezeigt. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Kinder und Jugendliche bis
zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren in nicht wechselnder Gruppenzusammensetzung von
bis zu 20 Personen Sport unter freiem Himmel betreiben. Das heißt, dass Spielerinnen und Spieler
unter Berücksichtigung der genannten Voraussetzungen auch mit Kontakten Fußballspielen dürfen.
Dabei dürfen sie von zwei volljährigen Personen betreut werden.
Die Nutzung von Umkleideräumen und Dusche ist nicht zulässig.
unter Berücksichtigung der genannten Voraussetzungen auch mit Kontakten Fußballspielen dürfen.
Dabei dürfen sie von zwei volljährigen Personen betreut werden.
Die Nutzung von Umkleideräumen und Dusche ist nicht zulässig.
Die Hygieneregeln gemäß unserem ausgehängten Vereinskonzept sowie die Dokumentations-
pflichten sind zu beachten und einzuhalten!
Der Vorstand